Mobile Videodiskothek Sachsen
Das neues DJ Frank Projekt - Videodiskothek aus Sachsen
 

Wichtiges

AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


1. GRUNDSÄTZLICHES
Die hier aufgeführten AGB sind für jeden Veranstalter/Geschäftspartner bindend und sind Teil eines jeden Vertrages.
Sonderregelungen werden im schriftlichen Vertrag, der vom Veranstalter/Geschäftspartner unterzeichnet werden muss, festgehalten ggf. per Email nachgefügt.
Bei nachträglichen Änderungen per Email ist eine Bestätigung Frank Gleißner der Gültigkeit notwendig. Der Vertrag kann per Email versendet und kann auf gleichem Wege unterzeichnet
als Scan (PDF) zurückgesendet werden. Ein Zustellen per Post ist nicht erforderlich.
Verträge/Anfragen nach B2B im Fernabsatzvertragsgesetz sind insoweit ausgeschlossen bis zu einer beiderseitigen schriftlichen Annahmeerklärung vereinbart sind und bis dahin nur als unverbindliche Angebote zu verstehen.
Gegnerische AGB werden bis zu einer schriftlichen Einigung generell widersprochen.

2 .TERMINRESERVIERUNG
Frank Gleißner hält den Termin frei ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage durch den Veranstalter/Geschäftspartner.
Bis dahin kann der Termin anderweitig vergeben werden. Bei Terminbuchungen besteht kein Widerrufsrecht.

3. GAGE / FAHRTKOSTEN
Die vereinbarte Gage ist am Veranstaltungstag in bar zu bezahlen. Schecks werden nicht akzeptiert. Andere Vereinbarungen sind möglich.
Die Anfahrtskosten (Hin- und Rückfahrt) sind vom Veranstalter/Geschäftspartner zu bezahlen. Die Kosten pro Kilometer betragen 0,50 Euro Sie beinhalten die Wegezeitkosten und
Kraftfahrzeugkosten (ausgehend vom Standort 09618 Brand-Erbisdorf). Spontane Spielzeitverlängerungen werden in Rechnung gestellt und bitte umgehend vom Veranstalter/Geschäftspartner beglichen.

4. STORNIERUNG DES ENGAGEMENTS / DER VERANSTALTUNG
Eine Stornierung seitens des Veranstalter/Geschäftspartner ist möglich. Die Stornierung ist schriftlich anzuzeigen, es gilt der Eingang der Stornierung bei Frank Gleißner. Stornogebühren sind sofort fällig.
Bei jeder Stornierung betragen die Stornokosten 25% des Rechnungsbetrages. Fahrtkosten werden außer Acht gelassen - ausser bei Anreise.
Wird die Veranstaltung nach Anreise durch den Veranstalter/Geschäftspartner abgesagt so verpflichtet sich dieser die vollen Stornogebühren zu entrichten.
Sollte der Auftritt aus einem Grund, den der Veranstalter nicht zu verantworten hat, nicht stattfinden können, fallen ebenfalls entsprechende Gebühren an.
Stornogebühren werdend nicht fällig, wenn durch höhere Gewalt der vertraglich festgelegte Auftritt nicht stattfinden kann. Das Absagen einer Veranstaltung aus privaten Gründen (Trennung bei Hochzeiten, Todesfall in der Familie) zählt NICHT zu Höherer Gewalt.
In jedem Fall (Terminänderung, Stornierung) ist die Frank Gleißner umgehend zu informieren.

5. KRANKHEIT Frank Gleißner
Bei Krankheit Frank Gleißner entfallen alle Ansprüche aus dem Vertrag. Frank Gleißner bemüht sich um passenden Ersatz. Alle bis dahin besprochenen Konditionen sind dann für diesen Ersatzkünstler ebenfalls gültig.
Wird der Ersatzkünstler vom Veranstalter/Geschäftspartner nicht angenommen, so erlischt jeglicher Anspruch an Frank Gleißner.
Bei höherer Gewalt auf Seiten Frank Gleißner werden keine Ansprüche vom Veranstalter/Geschäftspartner an Frank Gleißner fällig.

6. SPIELZEIT / ANWESENHEITSZEIT
Für den Veranstaltungstag wird ein Startzeitpunkt festgelegt. Beginnend mit diesem beginnt die Berechnung der Gage bis zum festgelegten Endzeitpunkt.
Die Gage beinhaltet Erholungspausen für Frank Gleißner von 5 bis max. 15 Minuten.
Sollte es auf Grund von Verspätungen oder Aktionen im Ablauf zu gravierenden Änderungen kommen,
so werden Wartezeiten mit 40,00 € pro Stunde berechnet. Musikpausen, die nicht vom Frank Gleißner verursacht werden und die in ihrer Länge nicht beeinflussbar sind
(z.B. durch Spiele bei Hochzeiten, Show Einlagen, usw.), werden NICHT kostenfrei an die vereinbarte Spielzeit angehangen.
Die Spielzeit kann ggf. am Veranstaltungstag verlängert werden zu den entsprechenden Verlängerungsstundensätzen (40€). Jede angefangene Stunde zählt als ganze Stunde.
Pro Stunde sind 5 bis 15 Min. Pause enthalten, die Frank Gleißner zu seiner freien Verfügung hat, sofern kein Programmablauf vereinbart wurde.
Unterbrechungen von Seiten des Veranstalter/Geschäftspartner im Sinne von Reden, Vorträgen und/oder Spielen bei Privatveranstaltungen werden ebenfalls fortgehend berechnet.

7. BESTIMMUNGEN, ANWEISUNGEN

7.1. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Der Veranstalter/Geschäftspartner sorgt auf seine Kosten und seine Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen.
Bei Open Air Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter/Geschäftspartner die volle Haftung für eventuelle Witterungsschäden am Equipment.
Der Veranstalter/Geschäftspartner verpflichtet sich, Frank Gleißner schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch Teilnehmer
an dieser Veranstaltung entstehen könnten. Insbesondere verpflichtet sich der Veranstalter/Geschäftspartner, Frank Gleißner von jeglicher Haftung und von allen
Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Sachbeschädigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls der
Dienstleistungen oder sonstiger Rechte ergeben, frei zu stellen.

7.2. TECHNIK und STROMANSCHLÜSSE
Der Veranstalter/Geschäftspartner stellt auf seine Verantwortung und Kosten Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe zur Bühne zur Verfügung. Technik in bedingtem Rahmen bringt Frank Gleißner selbst mit.
Die Stromversorgung ist vom Veranstalter/Geschäftspartner zu stellen.
Der Veranstalter/Geschäftspartner sorgt für freie Zufahrtswege und stellt auf seine Verantwortung und Kosten einen vorschriftsmäßigen (nach VDE Vorgaben) installierten elektrischen Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe zur Bühne zur Verfügung (2 mal 16 Ampere).

7.3. WERBUNG / BEWERTUNGEN
Der Veranstalter/Geschäftspartner gestattet Frank Gleißner, am Veranstaltungstag, am Veranstaltungsort, Werbung für sich zu betreiben (u.a. Verteilung von Visitenkarten). Onlinewerbung des Veranstalters/Geschäftspartners sowie nachträgliche Bewertungen auf Portalen sind immer vorab abzustimmen.

7.4. AUDIO- / VIDEO- / FOTO-AUFNAHMEN
Der Veranstalter/Geschäftspartner gestattet Frank Gleißner unentgeltlich Audio-, Video-, Foto- Aufnahmen von seinem Auftritt anzufertigen. Sämtliche eventuellen Rechte für diese
Aufnahmen werden unwiderruflich vom Vertragspartner an Frank Gleißner abgegeben. Das dazu nötige Equipment wird vom Künstler insofern versteckt, dass es keine Gäste behindert.
Weder der Veranstalter/Geschäftspartner, noch andere Personen gleich welcher Art, dürfen ohne Zustimmung von der Darbietungen Mitschnitte auf Ton- und Bildträger vornehmen.

7.5. KÜNSTLERISCHE FREIHEIT UND SONGWAHL
Frank Gleißner ist in seiner Darbietung frei, insbesondere hinsichtlich der Art der Präsentation. Musikwünsche können von jedem Song der legal beschafft werden kann, angebracht werden. Eine Pflicht zur Aufführung von gewünschten Musikstücken besteht nicht.

7.6. VERPFLEGUNG
Essen und Getränke im üblichen Rahmen sind für Frank Gleißner kostenfrei und stehen ab Aufbau der Technik zur Verfügung.

8. STILLSCHWEIGEN
Der Vertragspartner/Veranstalter bewahrt gegenüber Dritten, über alle in diesem Vertrag vereinbarten Punkte, Stillschweigen.

9. GEMA / Gebühren
Die Anmeldungen, GEMA-Gebühren und Genehmigungen für Ordnungsamt, Polizei, Miete oder evtl. Verwarnungsgelder, zahlt in jedem Fall der Veranstalter/Geschäftspartner.

10. GESONDERTE ODER/UND GEÄNDERTE VEREINBARUNGEN
Sondervereinbarungen werden immer im Vertrag schriftlich festgehalten. Kurzfristige Änderungen, sind per Email schriftlich einzureichen, bedürfen jedoch der Zustimmung von Frank Gleißner.

11. GERICHTSSTAND:
Gerichtsstand ist Freiberg / Sachsen

12. SONSTIGE VEREINBARUNGEN
Alle Verträge werden schriftlich und durch lesbare Unterschrift gefasst. Artfremde Vertragsverhältnisse/Folgeverträge/Werbe- und Unterverträge durch versteckte Angebote/Geschäftsanbahnung/Täuschungen insbesondere durch Auftragsagenturen, IT-Dienstleister sowie
Telefonmarketing führen im Zweifelsfall zu Honorarzahlungen von 10000€ als Entschädigung an Frank Gleißner.
Sind einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt.
Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche/telefonische Nebenabrede gelten als nicht getroffen.

(letzte Änderung 01.07.2022)